Kanzlei Dresden
Gustav-Adolf-Straße 6b
01219 Dresden
Tel 0351 46906-0
Fax 0351 46906-891/-890
dresden@munz-anwaelte.de

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Es regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, aber auch den Betriebsparteien – Unternehmensleitung und Betriebsräten – und den Tarifvertragsparteien – Arbeitgeberverbänden bzw. Einzelfirmen und Gewerkschaften - wobei die Grundlagen in zahlreichen Einzelgesetzen, Gesetzbüchern (Bürgerliches Gesetzbuch = BGB, Sozialgesetzbücher) und Verordnungen zu finden sind. Der juristische Laie ist daher regelmäßig überfordert, seine arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
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Dr. Christoph MunzFachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, InsolvenzverwalterTel. 0351 46906-309 | Dr. Kerstin RudolphFachanwältin für ArbeitsrechtTel. 0351 46906-301 |
Mit der Kompetenz von zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie als Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in gerichtlich und außergerichtlich in allen Problemfeldern, so bei Kündigungen, Abmahnungen, Fragen der betrieblichen Altersversorgung, Eingruppierungen, Fragen des Sonderkündigungsschutzes, Geltendmachung Ihrer Vergütungs- oder Schadenersatzansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Unsere Kenntnis der Sicht der jeweils anderen Vertragspartei ist in diesem Zusammenhang für die Mandanten von erheblichem Nutzen.
Mit unseren Erfahrungen stehen wir gern auch Betriebsräten zur Verfügung, so bei der Gestaltungen von Betriebsvereinbarungen, der Vertretung in Beschlussverfahren, in Einigungsstellenverfahren sowie zu Schulungszwecken.
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Jens LiedkeRechtsanwaltTel. 0351 46906-302 |
Weiterhin zählen auch Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte zu unseren Mandanten, da auch in deren Vertragsbeziehungen das Arbeitsrecht eine erhebliche Rolle spielt.
Wir verfügen außerdem über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der angrenzenden Rechtsgebiete, insbesondere dem Arbeitsförderungsrecht (Sozialrecht) sowie dem Gesellschaftsrecht. So sind wir in der Lage, Sie umfassend zu beraten, damit z. B. bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses keine Nachteile im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld eintreten oder Sie andererseits als Arbeitgeber die Sicherheit haben, dass eine Umstrukturierung bzw. Änderung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse im Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile bzw. Verpflichtungen mit sich bringt.
Außerdem möchten wir auf unsere besonderen Kompetenzen im Bereich des öffentlichen Arbeitsrechts verweisen.
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