"Ihr Nutzen: Wir beraten und vertreten Sie auf hohem fachlichen Niveau
mit Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und zukunftsorientierte Lösungen."

Veräußerung und Erwerb von Unternehmen

Sie sind als gewerblicher Unternehmer und/oder Inhaber/Teilhaber einer freiberuflichen Praxis erfolgreich und wollen den Umfang Ihrer unternehmerischen Tätigkeit durch Erwerb eines weiteren Unternehmens oder eines Betriebs erweitern oder Sie beabsichtigen Ihr Unternehmen zu veräußern. Die für den Verkauf eines Unternehmens oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bzw. Vermögenswerten sind in verschiedensten Konstellationen denkbar, beginnen aber fast immer mit dem Abschluss einer gern als letter of intend (loi) bezeichneten Absichtserklärung. Nachfolgend sind Verträge zu prüfen, Vermögensgegenstände zu bewerten, Marktsituationen zu analysieren und Verträge zu verhandeln. Nicht zuletzt muss der richtige Kaufpreis für den zu übertragenden Vermögensgegenstand gefunden werden.

Gern beraten und unterstützen wir Sie hinsichtlich aller relevanten Gestaltungsmöglichkeiten und prüfen für Sie die Verträge. Wir gestalten Gesellschaftsverträge, Nachfolgeregelungen u. ä. Vereinbarungen unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Berufsrechts bei freiberuflich Tätigen und begleiten Sie bis zum Abschluss der Transaktion. Aufgrund unserer diesbezüglichen Erfahrungen werden wir Ihnen auch die mit der geplanten Vereinbarung verbundenen Risiken aufzeigen und Vorschläge zur risikogerechten Vertragsausgestaltung unterbreiten.


Ihre Berater

Matthias Rönsch Dr. Christoph Munz

Matthias Rönsch

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
Tel. 0351 46906-304

Dr. Christoph Munz

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Insolvenzverwalter
Tel. 0351 46906-309

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