"Ihr Nutzen: Wir beraten und vertreten Sie auf hohem fachlichen Niveau
mit Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und zukunftsorientierte Lösungen."

Zwangsvollstreckungsrecht

Was nützt Ihnen der gewonnene Prozess und das rechtskräftige Urteil, wenn Ihr Schuldner trotzdem nicht zahlt?
Auch in diesen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Wir bieten alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an; neben der Pfändung von Bankkonten kann auch in vorhandenes Sachvermögen – insbesondere Grundstücke -, Gesellschaftsanteile, Arbeitseinkommen oder andere Bezüge und sonstige Vermögenswerte durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers bzw. die Beantragung des Erlasses von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (Pfüb) durch das zuständige Vollstreckungsgericht vollstreckt werden.

Stehen offensichtlich erkennbare Vermögenswerte oder Einkommen nicht zur Verfügung, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nebst Vermögensverzeichnis, finden für Sie werthaltige Vermögensgegenstände, die zur Realisierung Ihrer Forderung zur Verfügung stehen und setzen hartnäckige Schuldner mittels Haftbefehlen u. a. legalen Mitteln unter Druck. 

Wir vollstrecken für Sie aus Titeln, die wir für Sie erzielt haben, aber auch aus solchen, welche Sie selbst oder mit Hilfe anderer Rechtsanwälte erwirkt haben.

Wir sind für Sie da - deutschlandweit


Kanzlei Dresden

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Gustav-Adolf-Straße 6b
01219 Dresden
Tel 0351 46906-0
Fax 0351 46906-891/-890
dresden@munz-anwaelte.de

Kanzlei Erfurt

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Andreasstraße 25a
99084 Erfurt
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Kickerlingsberg 6
04105 Leipzig
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06132 Halle/Saale
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Kanzlei Chemnitz

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